Schwangerschaft

Schwangerschaft:

- Gesetzliche Mutterschaftsvorsorge

Wer ein Kind erwartet, spürt nicht nur körperliche Veränderungen – auch das Denken und Fühlen verändert sich. Schwangere Frauen sorgen sich um das Wohl ihres ungeborenen Kindes, wünschen sich die bestmögliche Vorsorge und medizinische Betreuung. Gleichzeitig erhoffen sie sich eine schnelle, einfache Geburt. Das alles ist nur natürlich, und daher stehen wir Ihnen gerne bei Fragen mit unserem kompetenten Rat und unserem Wissen zur Seite.

Zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Untersuchungen vor. Dazu zählen neben regelmäßigen frauenärztlichen Untersuchungen z.B. auch die Blutgruppenbestimmung und weitere Laboruntersuchungen.

- Diabetes Test

Der Gestationsdiabetes (Schwangerschaftsdiabetes) ist eine Form der Zuckerkrankheit, die bei etwa 5% aller Schwangerschaften auftritt und unterschiedlich stark ausgeprägt sein kann. Für die Schwangere selbst verläuft die Erkrankung häufig ohne Beschwerden, sie kann jedoch für Mutter und Kind zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Bei frühzeitiger Diagnose lassen sich die Risiken durch eine entsprechende Behandlung deutlich reduzieren.

Der Test wird für das zweite Schwangerschaftsdrittel (24.-28. Woche) empfohlen – bei Risikopatientinnen sollte die Untersuchung bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt werden.

- Routinemäßige Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge

- Doppler-Ultraschall

Ein spezielles Untersuchungsverfahren ist die Doppler-Sonographie. Sie ermöglicht es dem Arzt, zusätzliche Informationen über Strömungsrichtung, -geschwindigkeit und -stärke des Blutflusses in den Gefäßen, und damit über den Versorgungszustand des Fötus zu  sammeln.

- 3D/4D-Ultraschall/Babyfernsehen

Eine besondere Methode der Ultraschalltechnologie ist die 3D/D-Sonographie, auch “Babyfernsehen” genannt. Mit diesem Verfahren wird der Fötus dreidimensional dargestellt. Etwa ab der 27. Schwangerschaftswoche sind bei dem dann etwa 35 cm großen Fötus unterschiedliche Mimiken und Gestiken zu erkennen. Ein beeindruckendes Erlebnis für die werdenen Eltern.

- CTG-Aufzeichnungen

Aufzeichnungen der kindlichen Herztöne und der mütterlichen Wehentätigkeit 

- Erweiterte Basisultraschalluntersuchung der 20. Schwangerschaftswoche

Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:

  • 1) Einer “Basis-Ultraschalluntersuchung”
  • 2) Einer “erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung”

Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besonderen Vorkehrungen nötig werden.

Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:

  • Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
  • Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
  • Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
  • Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?

Auch der erweiterte Basis-Ultraschall wird in der Regel von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt durchgeführt, wenn Sie oder er eine entsprechende Wissensprüfung absolviert hat. Andernfalls ist eine Überweisung an einen andere Fraucnarztpraxis nötig.